Art. 21 HBG 2009/2010 - Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 (Haushaltsbegleitgesetz 2009/2010 - HBG 2009/2010)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2009/2010
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:09A
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
In Absatz 4 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung (SächsFöpLEDG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 193) werden nach dem Wort "unbeschränkt" die Wörter "und wird vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als nächsthöherer Behörde ausgeübt" eingefügt.